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Frank Green

Frank Green - Temple Balls - HHC Hash 42%

Frank Green - Temple Balls - HHC Hash 42%

Normaler Preis €13,90 EUR
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Menge

HHC Hash


Aroma:
erdig, würzig

CBN+ HHC: 42%
CBD: bis zu 15%
THC: unter 0,2%

Temple Balls, auch bekannt als Charas oder Temple Hash, sind eine traditionelle Form von handgeriebenem Haschisch, die hauptsächlich in Ländern wie Indien und Nepal hergestellt wird. Diese Sorte zeichnet sich durch ihre kompakte Kugelform aus, die von Hand geformt wird. Temple Balls haben oft ein erdiges, würziges Aroma und eine starke, langanhaltende Wirkung, die zur Linderung von Schmerzen, Schlaflosigkeit und Stress eingesetzt werden kann.

Zertifizierter Nutzhanf eingetragen im EU-Sortenkatalog. Dieses Produkt dient ausschließlich gewerblichen, wissenschaftlichen, sowie technischen Zwecken und ist nicht zum Verzehr oder Konsum geeignet. Unsere Aromablüten sind frei von jeglichen Pestiziden und Herbiziden und haben laut Hersteller einen THC-Anteil von unter 0,2%. Jede Sorte besitzt ihre eigene Genetik. Dadurch ist das Terpenenprofil, Cannabinoidprofil und Aussehen jeder Sorte anders. Der Name, sowie das Design dienen ausschließlich dem Produktmarketing.

Verzehrempfehlung:
Nicht zum direkten Verzehr oder Rauchen geeignet.

Sicherheitshinweis:
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren. Von Kinder und Schwangeren unzugänglich aufbewahren.


Versand

Nach Zahlungseingang werden unsere Produkte per DHL innerhalb von 24 Stunden versandt.

Der Versand innerhalb Deutschlands liegt bei 4,99€. 

Bereits ab einem Bestellwert von 50€ ist der Versand kostenlos

CBD- und HHC Produkte werden mit Alterssichtprüfung (18+) durch unseren Versandpartner DHL versandt.

Widerrufsrecht

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Dein Team von Frank Green! 🌿


Uns ist es wichtig, mit fundiertem Wissen und jeder Menge Erfahrung mit der
Hanfpflanze, dem Kunden eine Palette an qualitativen CBD- und HHC-Produkten
anbieten zu können

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Rechtslage und Vertrieb in Deutschland

Hexahydrocannabinol unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz, ob es allerdings unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fällt ist derzeit aufgrund von zu unkonkreter Formulierung unter Anlage 1 Punkt 2 ff. und fehlender Rechtsprechung noch umstritten.