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Frank Green

Frank Green - Animal Cookies - HHC Aromablüten 40%

Frank Green - Animal Cookies - HHC Aromablüten 40%

Normaler Preis €12,90 EUR
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HHC Blüten

Feinste handverlesene Schweizer Indoor Blüten!
Mit höchster Sorgfalt selektiert und beschnitten.

Aroma:
Intensiv, fruchtige Süße, erdige Untertöne

CBN+ HHC: 40%
CBD: bis zu 15%
THC: unter 0,2%

Die Animal Cookies HHC-Blüten sind das Ergebnis der Kreuzung von Girl Scout Cookies (GSC) und Fire OG. Ihre lebhaft grünen Blüten mit einem Hauch von Lila und feurig orangefarbenen Stempeln bieten ein intensives Aromaprofil. Mit einer ausgewogenen Mischung aus fruchtiger Süße und erdigen Untertönen sind sie ideal für entspannte Abende auf der Couch.

Zertifizierter Nutzhanf eingetragen im EU-Sortenkatalog. Dieses Produkt dient ausschließlich gewerblichen, wissenschaftlichen, sowie technischen Zwecken und ist nicht zum Verzehr oder Konsum geeignet. Unsere Aromablüten sind frei von jeglichen Pestiziden und Herbiziden und haben laut Hersteller einen THC-Anteil von unter 0,2%. Jede Sorte besitzt ihre eigene Genetik. Dadurch ist das Terpenenprofil, Cannabinoidprofil und Aussehen jeder Sorte anders. Der Name, sowie das Design dienen ausschließlich dem Produktmarketing.

Verzehrempfehlung:
Nicht zum direkten Verzehr oder Rauchen geeignet.

Sicherheitshinweis:
Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren. Von Kinder und Schwangeren unzugänglich aufbewahren.

Versand

Nach Zahlungseingang werden unsere Produkte per DHL innerhalb von 24 Stunden versandt.

Der Versand innerhalb Deutschlands liegt bei 4,99€. 

Bereits ab einem Bestellwert von 50€ ist der Versand kostenlos

CBD- und HHC Produkte werden mit Alterssichtprüfung (18+) durch unseren Versandpartner DHL versandt.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen

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Dein Team von Frank Green! 🌿


Uns ist es wichtig, mit fundiertem Wissen und jeder Menge Erfahrung mit der
Hanfpflanze, dem Kunden eine Palette an qualitativen CBD- und HHC-Produkten
anbieten zu können

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Rechtslage und Vertrieb in Deutschland

Hexahydrocannabinol unterliegt in Deutschland nicht dem Betäubungsmittelgesetz, ob es allerdings unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fällt ist derzeit aufgrund von zu unkonkreter Formulierung unter Anlage 1 Punkt 2 ff. und fehlender Rechtsprechung noch umstritten.